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Laub entfernen: fünf Tipps für den Herbst

Der Sommer ist vorbei, Bäume erstrahlen in bunten Farben – doch mit dem Herbst kommt auch das Laub in den heimischen Garten. Gehwege, Einfahrten, Rasen und Co. davon frei zu bekommen, ist mit Rechen und Besen oft sehr mühsam. Mit diesen Tipps entfernen Sie Laub ums Haus schnell und mit minimalem Kraftaufwand.

Tipp 1: Laubbläser anstatt Rechen

Rechen war gestern: Um Laub von Gehwegen, Straßen und dem Rasen mühelos zu entfernen, helfen Laubbläser. Durch den starken Luftstrom lassen sich mit ihnen auch schwer zugängliche Stellen, Blumenbeete oder weiche Oberflächen wortwörtlich in Windeseile von den Blättern befreien.

Die Laubbläser LBL 2 und LBL 4 verfügen über eine abnehmbare Flachstrahldüse, mit der Blätter z. B. gezielt auf einen Haufen geblasen werden kann. An dieser ist eine Kratzkante angebracht, mit der sich auch nasses Laub oder festgetretener Schmutz lösen lässt. Beim LBL 4 kann die Geschwindigkeit zudem in zwei Stufen reguliert werden. Um den Laubbläser platzsparend zu verstauen, ist das Blasrohr an beiden Geräten abnehmbar.

Ein Allround-Talent

Laubbläser eignen sich übrigens nicht nur für die Laubentfernung im Herbst, sondern das ganze Jahr über auch für andere Aufgaben im Garten, z. B. zur Entfernung von:

  • Grünabfällen nach dem Strauch- und Heckenschnitt,  
  • Unkraut nach dem Jäten,
  • Rasenschnitt nach dem Mähen,
  • Verschmutzungen aus der Garage,
  • abgefallenen Blättern und Blüten in Beeten.

Tipp 2: Kehrmaschine anstatt Besen und Kehrschaufel

Um Laub von größeren Flächen wie Gehwege, Straßen und Hofeinfahrten zu entfernen, sind Kehrmaschinen praktische Helfer: Durch das Bewegen der Kehrmaschine werden Blätter und Schmutz im Kehrgutbehälter gesammelt – ohne lästiges Bücken. Dafür sorgen, je nach Modell, ein oder zwei Seitenbesen, die Laub auch an Kanten gut entfernen können. Optional können Seitenbesen für feuchtes Kehrgut angebracht werden: Sie sind mit härteren Borsten versehen und dadurch ideal zum Kehren von regennassem und am Boden anhaftendem Laub. Der Kehrgutbehälter kann bei allen Modellen nach dem Kehren einfach entnommen und geleert werden, ohne mit dem Laub dabei in Berührung zu kommen.

Wenn Kehrmaschinen einen umklappbaren Schubbügel haben, können sie hochkant im Keller oder der Garage verstaut werden und nehmen nur wenig Platz weg. Beim Schubbügel sollte außerdem darauf geachtet werden, dass er höhenverstellbar ist – so kann ergonomisch gearbeitet werden.

Tipp 3: Rohre regelmäßig reinigen

Laub sammelt sich nicht nur im Garten, auf Straßen und Wegen an, sondern auch in Regenrinnen und vor Abflussrohren. Haben sich die Blätter erst einmal zu einer dicken Schicht verdichtet, kann Wasser nicht mehr durchfließen und sucht sich stattdessen einen anderen Weg. Teure Wasserschäden können die Folge sein. Deshalb ist eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Abflüsse empfehlenswert.

Verstopfungen in Abflüssen und Fallrohren können mit einem Dachrinnen- und Rohrreinigungsset gelöst werden. Das Set wird einfach an den Hochdruckreiniger angeschlossen und der enthaltene Hochdruckschlauch in das Rohr bzw. den Abfluss geführt. Eine spezielle Rohrreinigungsdüse mit vier nach hinten gerichteten Hochdruckstrahlen löst schließlich das verdichtete Laub und Wasser kann wieder ablaufen.

Tipp 4: Laub ordnungsgemäß entsorgen

Laub gehört in eine Grünschnitt-Sammelstelle auf dem Wertstoffhof. Biotonnen sind erlaubt, wegen ihrer geringen Kapazität jedoch nur bedingt geeignet. Mancherorts gibt es auch spezielle Säcke oder Körbe für Laub, die von Kommunen geleert werden. In Müll- oder Papiertonnen hat Laub nichts verloren.

Verbrennen von Laub ist in den meisten Kommunen verboten und wird sogar mit Geldbußen bestraft. Denn aufgrund des hohen Wassergehalts der Blätter kommt es beim Verbrennen zu einer starken Rauch- und Geruchsentwicklung. Ein Brand von trockenem Laub kann sich zudem schnell ausbreiten. Außerdem wird Feinstaub freigesetzt.

Tipp 5: Gesetzliche Vorschriften beachten

Bei der Laubentfernung gibt es rechtliche Vorschriften, die unbedingt beachtet werden sollten. So ist es in vielen Gemeinden beispielsweise die Pflicht von Hauseigentümern, Laub auf Gehwegen vor dem Haus zu entfernen. Wer dennoch nicht kehrt, trägt die finanziellen Folgen, falls ein Passant auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt.

Für den Einsatz von Laubbläsern schreibt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bundesrechtlich vor, wann sie betrieben werden dürfen: Aus Lärmschutzgründen an Werktagen nur zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr. Zu allen anderen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb untersagt.

Quelle: KÄRCHER